Mergers & Acquisitions (M&A, M&A-Geschäft, deutsch: Fusionen und Übernahmen) bezeichnet hierbei sowohl den Vorgang an sich als auch die Branche der hiermit befassten Dienstleister wie Investmentbanken, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftsprüfer und Berater. In der Branche der Investmentbanken gilt M&A als Teilbereich der Corporate Finance.
Größere Unternehmen verfügen oft über eigene M&A-Abteilungen, greifen aber trotzdem oft auf externe Dienstleister zurück. Die Bezahlung der Investmentbank orientiert sich dabei am Transaktionsvolumen, während Juristen typischerweise nach Zeitaufwand und Wirtschaftsprüfer entweder nach Zeitaufwand oder Fallpauschale bezahlt werden. An Investmentbanken wird in der Regel eine Grundgebühr entrichtet sowie bei Erfolg eine Erfolgsbeteiligung, die sogenannte „success fee“.
In der öffentlichen Wahrnehmung stehen M&A-Transaktionen oft in der Kritik, da Erwerber in vielen Fällen strategische Ziele mit der Transaktion verbinden, die Restrukturierungen und damit oft Arbeitsplatzabbau notwendig machen. Umgekehrt wird in der Betriebswirtschaftslehre gerade diese Tatsache als Selbstheilungskraft des Marktes gesehen.
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